Geld und Recht
Für Sie als Schwangere hat der Gesetzgeber eine Reihe an Rechten und Regelungen geschaffen, die Sie schützen sollen und Ihnen die Möglichkeit geben, sich mit ausreichend Zeit auf die Geburt Ihres Nachwuchses vorzubereiten.Wenn Sie ein festes Arbeitsverhältnis haben und gesetzlich krankenversichert sind, bekommen Sie Mutterschaftsgeld. Es wird im Zeitraum 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Entbindung gezahlt. Sie erhalten es auch, wenn Sie in Heimarbeit tätig sind. Privat Versicherte erhalten hingegen nur einen einmaligen Betrag ausgezahlt.
In jedem Fall müssen Sie die Zahlung beantragen. Entweder bei der Krankenversicherung (gesetzlich) oder beim Bundesversicherungsamt (privat). Unter www.mutterschaftsgeld.de können Sie den Antrag gleich online bearbeiten. Gesetzlich als auch privat Versicherte brauchen die von ihrem Gynäkologen ausgestellte Bescheinigung über den voraussichtlichen Geburtstermin ihres Kindes.
Soviel Geld bekommen Sie: Gesetzlich Krankenversicherte erhalten eine Auszahlung entsprechend dem Nettogehalt der letzten 3 Monate. Privat Krankenversicherte erhalten einmalig 210 €. Hausfrauen, Schülerinnen und Studentinnen ohne festes Arbeitsverhältnis haben keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Arbeitslose erhalten ein Mutterschaftsgeld in Höhe ihres Arbeitslosengeldes.





