Geld und Recht
Für Sie als Schwangere hat der Gesetzgeber eine Reihe an Rechten und Regelungen geschaffen, die Sie schützen sollen und Ihnen die Möglichkeit geben, sich mit ausreichend Zeit auf die Geburt Ihres Nachwuchses vorzubereiten.Für Sie als Eltern gibt es nach der Geburt das so genannte Elterngeld. Dabei kann ein Partner die Leistungen maximal 12 Monate beziehen. Wenn sich auch der andere Partner mindestens 2 Monate (die so genannte Mindestbezugszeit) beteiligt, erhöht sich der Anspruch entsprechend auf maximal 14 Monate.
Die beantragte Bezugsdauer des Elterngeldes können Sie einmalig und ohne Begründung zu ändern. Auch Großeltern erhalten Anspruch auf Elternzeit, wenn ihre Kinder minderjährig oder während der Schulzeit oder Ausbildung ein Kind bekommen haben. Sie können dann bei ihrem Arbeitgeber eine „Großelternzeit“ beantragen. Das Elterngeld zahlt der Staat dabei weiterhin den Eltern.
Bei Wehr- und Zivildienst leistenden Vätern wird das Einkommen vor dem Dienst zur Berechnung des Elterngeldes herangezogen (wenn sie ein eigenes Einkommen hatten).





